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Bekanntmachungen: Nachrichten
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7. August 2025
K412, Sanierung Berg- und Herrenbergstrasse
Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 11. August 2025 bis 9. September 2025, in der Gemeindeverwaltung Bergdietikon öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite des Kantons abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt, sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.
Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten
Rechte, wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 bauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendungen gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).
Aarau, 7. August 2025
Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung