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Amtliche Publikationen

Eine Liste der aktuellen Baugesuche finden Sie unter www.bergdietikon.ch/baugesuche zusammengefasst.


Baugesuchspublikation Klosterstrasse 18

(21.08.2025) Teilabbruch Garage und Neubau EFH

Bauherrschaft
Fuat und Valbona Sulimani, Schmittenstrasse 3, 8912 Obfelden

Bauobjekt
Teilabbruch Garage und Neubau EFH

Parzelle-Nr.
671

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
21. August bis 22. September 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 21. August 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Hausmattstrasse 12

(21.08.2025) Dachsanierung

Bauherrschaft
Peter und Astrid Greub, Hausmattstrasse 10, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Dachsanierung

Parzelle-Nr.
1944

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
21. August bis 22. September 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 21. August 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Klosterstrasse 23

(21.08.2025) Neubau EFH mit Parkdeck (Projektänderung)

Bauherrschaft
Philippe Schelling, Überlandstrasse 18, 8953 Dietikon

Bauobjekt
Neubau EFH mit Parkdeck (Projektänderung)

Parzelle-Nr.
1768

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
21. August bis 22. September 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 21. August 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Birkenstrasse 11

(14.08.2025) Fassaden- und Fenstersanierung, Wintergarten

Bauherrschaft
Andreas Schatzmann, Birkenstrasse 11, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Fassaden- und Fenstersanierung, Wintergarten

Parzelle-Nr.
930

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
14. August bis 15. September 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 14. August 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Kirchstrasse

(07.08.2025) Strassen- und Leitungssanierung

Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Strassen- und Leitungssanierung

Parzelle-Nr.
1841

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
7. August bis 8. September 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 7. August 2025, Gemeinderat

K412, Sanierung Berg- und Herrenbergstrasse

(07.08.2025) Projektauflage

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 11. August 2025 bis 9. September 2025, in der Gemeindeverwaltung Bergdietikon öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.

Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite des Kantons abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt, sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten
Rechte, wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 bauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendungen gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).

Aarau, 7. August 2025

Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung

Baugesuchspublikation Riedwiesstrasse 18

(24.07.2025) Sichtschutz und Garagenbox

Bauherrschaft
Melanie und Marcus Jänicke, Riedwiesstrasse 18, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Sichtschutz und Garagenbox

Parzelle-Nr.
2078

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
24. Juli bis 25. August 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 24. Juli 2025, Gemeinderat

Amtliche Publikationen sind auf dieser Seite während 90 Tagen sichtbar.

Weitere Infos

Bekanntmachungen

Baustelle Dietikon
Bauarbeiten in der Hasenberg- und Oberdorfstrasse von Anfang August bis Ende Dezember 2025 > mehr...

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Veranstaltungen

Mi, 22. Okt., 19.30 - 22.00 Uhr
Öffentlicher HerbstanlassFDP

Do, 23. Okt., 19:00 - ca. 21:00 Uhr
Referat zum Thema KindererziehungElternrat

Do, 23. Okt., 14§--17 Uhr
Spiel- und KaffeetreffSchlittental

Do, 23. Okt., 19.00 Uhr
VesperKath. Kirchgemeinde

Fr, 24. Okt., 19.15 Uhr
Schülerkino (ab 1. Klasse)Familienverein

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