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Amtliche Publikationen
Baugesuchspublikation Kirchstrasse
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Strassen- und Leitungssanierung
Parzelle-Nr.
1841
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
7. August bis 8. September 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 7. August 2025, Gemeinderat
K412, Sanierung Berg- und Herrenbergstrasse
Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 11. August 2025 bis 9. September 2025, in der Gemeindeverwaltung Bergdietikon öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.
Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite des Kantons abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt, sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.
Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten
Rechte, wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 bauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendungen gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).
Aarau, 7. August 2025
Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung
Baugesuchspublikation Riedwiesstrasse 18
Bauherrschaft
Melanie und Marcus Jänicke, Riedwiesstrasse 18, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sichtschutz und Garagenbox
Parzelle-Nr.
2078
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
24. Juli bis 25. August 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 24. Juli 2025, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Zelgstrasse 12
Bauherrschaft
Eva Bühler und Michael Dubach, Dorfstrasse 15, 8967 Widen
Bauobjekt
EFH mit Doppelgarage (Projektänderung)
Parzelle-Nr.
2647
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
3. Juli bis 4. August 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 3. Juli 2025, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Schönenbergstrasse
Bauherrschaft
Naturschutzgruppe Bergdietikon, Schlittentalstrasse 4, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Weiher
Parzelle-Nr.
1705
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
3. Juli bis 4. August 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 3. Juli 2025, Gemeinderat
Beschlüsse Sommergemeindeversammlung
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 wie folgt veröffentlicht:
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2024; Genehmigt
2. Rechenschaftsbericht 2024; Genehmigt
3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Reiner Volker Zückmann; Genehmigt
4. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Vivien Nordt; Genehmigt
5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Joachim Wenzel Kult; Genehmigt
6. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Daniela Bukatz; Genehmigt
7. Neue Leistungsvereinbarung mit Spitex-Verein Region Aargau Ost ab 1. Januar 2026; Genehmigt
8. Kreditabrechnungen Steinackerstrasse (Strasse/Wasser/Abwasser); Genehmigt
9. Kreditabrechnungen Klosterstrasse (Strasse/Wasser/Abwasser); Genehmigt
10. Jahresrechnung 2024; Genehmigt
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung, ausgenommen der Ziffern 3 bis 6, unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung in der Limmattaler Zeitung am Donnerstag, 3. Juli 2025 von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 4. August 2025
Die an der Einwohnergemeindeversammlung unter den Ziffern 3 und 6 gefassten Beschlüsse sind abschliessend, weil das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als verfassungswidrig erklärt hat.
Gemeinderat Bergdietikon
Baugesuchspublikation Vorbühlstrasse 11/13
Bauherrschaft
Michael Stadler, Vorbühlstrasse 11, 8962 Bergdietikon und, Yongxin Luo, Vorbühlstrasse 13, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Garagenneubau (Projektänderung)
Parzelle-Nr.
2152 und 2150
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
19. Juni bis 21. Juli 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 19. Juni 2025, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Baltenschwilerstr. 18a/b
Bauherrschaft
EBKE GmbH, Kleinaui 3, 8856 Tuggen
Bauobjekt
Abbruch Einfamilienhaus, Neubau Doppelfamilienhaus und Tiefgarage (Projektänderung)
Parzelle-Nr.
1672
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
19. Juni bis 21. Juli 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 19. Juni 2025, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Rai- / Steinackerstrasse
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sanierung Raistrasse
Parzelle-Nr.
1017
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
12. Juni bis 14. Juli 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 12. Juni 2025, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Egelseestrasse 24.2
Bauherrschaft
Reto und Barbara Vogel, Schönenbergstrasse 2, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Umbau Pferdestall
Parzelle-Nr.
1611
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
12. Juni bis 17. Juli 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 12. Juni 2025, Gemeinderat
Einbürgerungsgesuche
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Bergdietikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Valgaerts, Levi Jos Andre, geb. 1979, männlich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Alte Kindhauserstrasse 3
- Bogojeska, Jasmina, geb. 1981, weiblich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Alte Kindhauserstrasse 3
- Valgaerts, Aurelian Noah Jos, geb. 2018, männlich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Alte Kindhauserstrasse 3
Jede Person kann gemäss §21 Abs. 3 KBüG innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat Bergdietikon
Gemeindeversammlung
Ab sofort liegt das Aktenmaterial zur Gemeindeversammlung vom 26. Juni zum Herunterladen bereit.
Für Fragen zur neuen Leistungsvereinbarung mit dem Spitex-Verein Region Aargau Ost (Traktandum 7) steht Ihnen Ressortchef Paul Monn am Montag, 16. Juni 2025 von 14.00 bis 17.30 Uhr für Fragen im Gemeindehaus zur Verfügung. Auch individuelle Termine sind möglich. Bitte melden Sie sich zwecks Terminkoordination bei der Gemeindekanzlei.